Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1.1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma GARBATES Gartenbau – Baumdienst, sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.2) Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.

 

§ 2 Vertragsabschluss
2.1) GARBATES Gartenbau – Baumdienst hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2.2) Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Leistungsempfänger verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die erteilten Aufträge werden durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Lieferung verbindlich.
2.3) Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren.
2.4) An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums – und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.5) Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1) Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist.
Sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma GARBATES Gartenbau – Baumdienst durch etwaige Zulieferanten.
3.2) Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma GARBATES Gartenbau – Baumdienst zurückzuführen ist.
3.3) Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch den Auftragnehmer zu vertreten. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend. Außerdem befreien von der Lieferverpflichtung alle Fälle höherer Gewalt und sonstige für den Auftragnehmer unabwendbaren Ereignisse, insbesondere auch Streiks und Maßnahmen von Behörden.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Skontoabzug ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Falls keine Nebenabsprache getroffen wurde, ist ein Skontoabzug des Auftraggebers unzulässig. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit, so ist der Auftragnehmer berechtigt, für jede Mahnung 5,-€ Mahnkosten geltend zu machen.
4.2) Sofern nicht anders vereinbart, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
4.3) Bei größeren Baustellen behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt bzw. für Materialeinkauf, zu stellen. Die Abschlagszahlungen werden in der Regel nach Baubeginn gestellt und sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

 

§ 5 Mängel – Gewährleistung
5.1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung nach Erhalt zu überprüfen. Etwaige Mängel hinsichtlich Art, Qualität und Menge, sind uns sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware, anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens sechs Monate nach Erhalt der Ware schriftlich, unter Angabe der Bestelldaten, anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
5.2) Uns ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Nimmt der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Veränderungen an der beanstandeten Ware vor, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche.
5.3) Erweist sich eine Beanstandung als gerechtfertigt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt dies fehl oder kommen wir unseren Verpflichtungen nicht in angemessener Zeit nach, so hat uns der Auftraggeber schriftlich eine letzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen oder die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten auf unsere Kosten vornehmen lassen. Vom Vertag zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden. Soweit der Dritte die Nachbesserung erfolgreich durchgeführt hat, so sind alle Ansprüche des Auftraggebers mit Erstattung der ihm entstandenen erforderlichen Kosten abgegolten.
5.4) Firma GARBATES Gartenbau – Baumdienst übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
5.5) Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von Firma GARBATES Gartenbau – Baumdienst keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren.
5.6) Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen, solche Ereignisse zu beobachten, um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.

 

§ 6 Pflichten des Kunden
6.1) Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

 

§ 8 Rechtswahl – Gerichtsstand
8.1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.