Unsere Leistung für Sie!

Eine regelmäßige Bauminspektion ist wichtig, da sich in nahezu jeder Baumkrone absterbende oder bereits tote Äste befinden. Die abgestorbenen Äste können ihr eigenes Gewicht schließlich nicht mehr tragen und stürzen herab. Ursache der Probleme könnten allerdings auch Krankheiten und Pilzbefall sein. Um Gebäude und Personen zu schützen, ist die Auffindung und Entfernung von Totholz wichtig.

Die fachgerecht ausgeführte Totholzentfernung verhindert zudem auch die Verbreitung von Krankheitserregern im Baum und die Infizierung von Nachbarbäumen.

Die Entsorgung einschließlich aller Äste, Blätter und des Sägemehls übernehmen wir natürlich gerne für Sie und hinterlassen Ihr Grundstück in einem besenreinen Zustand.

Im Baumdienst übernehmen wir für Sie die Entsorgung einschließlich aller Äste, Blätter und des Sägemehls und hinterlassen Ihr Grundstück in einem besenreinen Zustand.

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Aufgrund des Vogelschutzgesetzes dürfen die meisten Baumarbeiten nur zwischen dem 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden. Es sei denn, es liegt eine Notfällung oder Ausnahmegenehmigung des zuständigen Amtes vor.

Zum Baumdienst gehören:

  • Baumfällung (ggf. mit Entwurzelung)
  • Entästung
  • Fassaden- und Dachfreischnitt
  • Kronenpflege und –rückschnitt
  • Totholzentfernung

Die Arbeiten werden nach ZTV Baumpflege in enger Anlehnung an das Naturschutzgesetz ausgeführt.

Gern erstellen wir Ihnen ein  kostenloses Angebot, z. B. für eine Totholzentfernung oder Baumfällung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an +49 163 615 85 68.

Gesetzliche Grundlagen

  • Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen – Baumkontrollrichtlinien, 2010 / ISBN: 978-3-940122-23-0
  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln)* in neuester Fassung

Bezahlt die Versicherung die Entfernung von umgestürzten Bäumen?

Die Gebäudeversicherung bezahlt die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung entwurzelter oder umgeknickter Bäume vom Grundstück des Versicherungsnehmers. In den meisten Fällen brechen schwere Äste und stürzen Bäume durch heftige Stürme oder sehr starke Windböen um. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sturmschäden zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung gehören, diese die anfallenden Kosten für die durch einen Sturm entstandenen Schäden aber erst ab der Windstärke acht übernimmt.

Die Kosten für den Abtransport und damit die Entfernung umgestürzter Bäume gehören demnach in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung und müssen nicht vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Auch sehr große, durch einen Sturm abgebrochene bzw. abgerissene Äste, die vom Versicherten aufgrund ihres Gewichtes nicht selbst entfernt werden können, gehören in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung. Die dadurch entstehenden Kosten werden demnach von der Versicherung beglichen. Dies gilt allerdings nicht für das Entfernen von bereits abgestorbenen Bäumen und Ästen oder durch eigenes Verschulden verursachten Schaden, zum Beispiel wenn der Baum gefällt werden soll und auf das Nachbarhaus fällt.

Die Gebäudeversicherung bezahlt die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung entwurzelter oder umgeknickter Bäume vom Grundstück des Versicherungsnehmers. In den meisten Fällen brechen schwere Äste und stürzen Bäume durch heftige Stürme oder sehr starke Windböen um. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sturmschäden zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung gehören, diese die anfallenden Kosten für die durch einen Sturm entstandenen Schäden aber erst ab der Windstärke acht übernimmt.

Die Kosten für den Abtransport und damit die Entfernung umgestürzter Bäume gehören demnach in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung und müssen nicht vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Auch sehr große, durch einen Sturm abgebrochene bzw. abgerissene Äste, die vom Versicherten aufgrund ihres Gewichtes nicht selbst entfernt werden können, gehören in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung. Die dadurch entstehenden Kosten werden demnach von der Versicherung beglichen. Dies gilt allerdings nicht für das Entfernen von bereits abgestorbenen Bäumen und Ästen oder durch eigenes Verschulden verursachten Schaden, zum Beispiel wenn der Baum gefällt werden soll und auf das Nachbarhaus fällt.

Fallen dagegen abgerissene Äste oder entwurzelte Bäume während eines Sturms auf ein Nachbarhaus und beschädigen oder zerstören dieses, ist ebenfalls umgehend die Wohngebäudeversicherung zu informieren. Welche Versicherung die entstandenen Kosten letztendlich trägt, die des Immobilienbesitzers oder die des Nachbarn, wird je nach Schadensfall entschieden und reguliert. Da die Entfernung von geschädigten sowie umgestürzten Bäumen jedoch in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung fällt, muss der Eigentümer die anfallenden Kosten nicht selbst tragen.